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#fürneuss

CDU

Erst Integration und dann Wahlrecht

17. März 2008 2 Minuten Lesezeit

Die Initiative der SPD, für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (z.B. der Türkei) kommunales Wahlrecht zu schaffen, lehnt die CDU-Stadtratsfraktion ab. CDU-Fraktionsvorsitzender Heinz Sahnen MdL nennt für diese klare Haltung zwei Argumente:

  1. Aus verfassungsrechtlichen Gründen. In unserer Verfassung steht, dass das Wahlrecht nur der deutschen Bevölkerung und zusätzlich bei den Kommunalwahlen ausländischen Mitbewohnern aus EU-Staaten zusteht.

  2. Am Anfang steht für die CDU die Integration, d.h. die deutsche Sprache und die deutsche Staatsangehörigkeit und dann das Wahlrecht. Der umgekehrte Weg der SPD, über ein zugestandenes Wahlrecht Integration zu erreichen, ist aus Sicht der CDU falsch.

Den Erfolg einer Integration mache aus Sicht der CDU vor allen Dingen auch der Wunsch nach Einbürgerung aus. Hierin bestehe das politische Ziel, möglichst viele – jahre- und jahrzehntelang in Deutschland lebende – Ausländer vom Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu überzeugen. Damit seien dann auch Rechte, wie das zum Wählen, verbunden. Bei dieser Überzeugungsarbeit habe die Stadt Neuss auch ihren Handlungsspielraum, während das Einräumen eines Wahlrechtes für Migranten Angelegenheit des Bundesgesetzgebers sei.

Die CDU-Stadtratsfraktion hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Initiativen zur Integration in Neuss lebender Ausländer gestartet. So wurde bereits 2001 ein Grundsatzbeschluss gefasst, in dessen Folge viele Einzelmaßnahmen umgesetzt werden konnten. Aus der jüngeren Vergangenheit seien hier außerdem das 2006 eingerichtete Erstberatungsbüro und die gegenwärtige Diskussion zum Integrationskonzept genannt.