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#fürneuss

CDU
Gesprächsrunde am Abend

Das neue Unterhaltsrecht - Was bedeutet dies für die Frauen?

2. Oktober 2008 3 Minuten Lesezeit

Frauen Union.

Die Rechtsanwältinnen Helga Koenemann und Dr. Daniela Leyhausen referierten am 23. September 2008 im Rahmen einer „Gesprächsrunde am Abend“ bei der Frauen Union Neuss über die Auswirkung der Neuregelung des Unterhaltrechts am 1.1.2008. Bei der gut besuchten Veranstaltung wurden die erheblichen nachteiligen Folgen für Frauen diskutiert, die sich durch die geänderte Rechtslage ergeben können. Besondere Härten können Frauen treffen, ihre Berufstätigkeit aufzugeben, um sich der Familie, insbesondere der Erziehung und Versorgung der Kinder zu widmen.

Erst allmählich wird die Ganztagsbetreuung der Kinder außerhalb des Elternhauses eingerichtet, so dass erst jetzt Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich wird. Dennoch besteht nach dem Gesetz ab 1.1.2008 grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch der Mütter gegen den geschiedenen Ehemann – wie auch der nichtehelichen Mutter gegen den Kindesvater – wegen der Betreuung nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Daraus wird häufig die Vollzeitberufstätigkeit der Mütter ab Erreichen dieses Lebensalters des Kindes gefordert. Dieser Forderung kann sich die „Frauen Union Neuss“ nicht anschließen. dabei wird nach Auffassung der Frauen Union Neuss den Belangen der Kinder und ihrer Mütter nicht ausreichend Rechung getragen. Vielen Frauen haben Freude am Beruf und möchten diesen auch gerne ausüben. Zudem wollen sie weder wirtschaftlich vom früheren Partner abhängig sein noch Sozialleistungen beziehen – aber nicht zu Lasten ihrer Kinder. Insbesondere wird bei der Vollzeittätigkeit der Mütter deren Arbeitszeiten nicht berücksichtigt. In vielen Berufen gibt es keine Arbeitszeiten von 8.00 bis 16.00 Uhr, sondern Frauen müssen in Schichten arbeiten, so z. B. Krankenschwestern, Mitarbeiterinnen der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste, der pflegenden Berufen, im Einzelhandel und Handwerk sowie in der Gastronomie usw.. Die Betreuungseinrichtungen sind aber häufig nicht in der Lage, entsprechend zeitliche Angebote so z. B. an Wochenenden zu machen. Zudem müsste die Forderung „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ umgesetzt werden.

Letztlich bleibt auch die Frage offen, ob die Ganztagsbetreuung eines Kindes dem Wohl eines jeden Kindes entspricht. Schließlich haben auch allein erziehende Frauen einen Anspruch darauf als Mutter die Versorgung und Erziehung des Kindes selbst zu übernehmen.

Für viele Frauen, deren Kinder bereits erwachsen sind, gibt sich nach langen „Familienpausen“ kaum die Möglichkeit im früheren Beruf wieder tätig werden zu können, insbesondere entsprechende Einkommen zu erzielen. Auch hier wäre nach Auffassung der Frauen Union zu fordern, dass zunächst die Wiedereintrittsmöglichkeiten in den Beruf stärken und intensiver gefördert werden.