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#fürneuss

CDU
Recht auf Religionsunterricht im eigenen Bekenntnis in Frage gestellt - Kernpunkt ist Zumutbarkeit des Schulweges

CDU sieht Neusser Bekenntnisschulen grundsätzlich gefährdet

18. Mai 2005 3 Minuten Lesezeit

Schule 2 cdu.
Foto: CDU Deutschlands / Kerstin Görg

Was ist ein 'unzumutbarer' Schulweg für Grundschülerinnen und Grundschüler, also für sechs- bis zehnjährige Kinder? Diese Frage bildet nach Ansicht der CDU-Stadtverordneten und Vorsitzenden des Schulausschusses, Stephanie Wellens, den Kernpunkt für die Frage des langfristigen Erhalts der zahlreichen katholischen und evangelischen Bekenntnisschulen in der Stadt Neuss."

Um sie zu beantworten, ist es nötig, sich durch einen wahren Dschungel von Bürokratie hindurchzuarbeiten", erläutert Wellens. "Im Dickicht von 'Schulordnungsgesetz', den ‚Verwaltungsvorschriften zur der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule’ und schließlich der ‚Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen’ habe ich Folgendes ermittelt: Für Grundschüler ist ein Schulweg von maximal 52,5 Minuten pro Strecke (30 Minuten Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und 22,5 Minuten Fußweg bzw. Wartezeit) zumutbar."

"Die Länge des Schulweges ist von entscheidender Bedeutung im Zusammenhang mit der Erteilung des Religionsunterrichts für die evangelische oder katholische Minderheit an den Neusser Bekenntnisgrundschulen. Ist eine Gemeinschaftsgrundschule in der genannten 'zumutbaren' Entfernung von 52,5 Minuten erreichbar, so wird der Religionsunterricht für die jeweilige Minderheit an der näher gelegenen Bekenntnisschule nicht erteilt.

Schulanfängern im Alter von sechs Jahren wird also allen Ernstes zugemutet, entweder ihr Elternhaus spätestens gegen 7.10 Uhr zu verlassen, um eine Gemeinschaftsgrundschule in 'zumutbarer' Entfernung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (nicht mit dem Schulbus!) rechtzeitig um 8 Uhr zu erreichen, oder zwangsweise am katholischen/ evangelischen Religionsunterricht der katholischen/ evangelischen Bekenntnischule teilzunehmen, in deren Schulbezirk sie mit ihren Eltern wohnen", so die Kritik der Schulausschussvorsitzenden.

"Eigentlich steht den Schülern Religionsunterricht in ihrem Bekenntnis zu. Dies bestimmt die sog. 'Minderheitenregelung' im Schulordnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, die als Grenze für die Erteilung des Unterrichts im Bekenntnis der Minderheit zwölf Schüler an einer Bekenntnisgrundschule vorsieht", so Wellens weiter. "Aber selbst wesentliche Grundrechte – wie das Recht auf Religionsunterricht im eigenen Bekenntnis - unterliegen anscheinend in unserem Lande Durchführungsverordnungen, die diese Rechte deutlich einschränken!"

Grund für diese Einschränkung ist sicher nicht die Absicht, Lehrerstellen einzusparen. Denn sobald sich die Mehrheit der Elternschaft einer Bekenntnisschule für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule entscheidet, werden der Schule genau die Lehrer für den Religionsunterricht der Minderheit zugewiesen, die ihr vorher als Bekenntnisschule verweigert wurden.

"Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuss mögen selbst entscheiden, was sie von dieser Bestimmung halten und was dahinter steckt. Ich halte dies für die mit viel Bürokratismus verbrämte Absicht der derzeitigen Landesregierung, die Bekenntnisschulen in ihrem Bestand zu gefährden.Entscheiden sich Eltern aus Überzeugung für die Umwandlung einer Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule, so ist dieser Entschluss zu akzeptieren. Nicht hinnehmbar ist es allerdings, wenn Eltern durch unzumutbare Randbedingungen zur Umwandlung quasi gezwungen werden", meint Wellens. "Die CDU als christliche Partei hält die Bekenntnisschulen für einen wesentlichen Bestandteil und eine Bereicherung der Neusser Schullandschaft. Sie zeichnen sich aus durch ein im Sinne christlicher Traditionen geprägtes Schulleben. Angesichts der wachsenden Säkularisierung unserer Gesellschaft verdienen sie die besondere Beachtung und Fürsorge der Politik. Wir werden uns nach Kräften dafür einsetzen, dass die Regelung über die Zumutbarkeit des Schulweges möglichst bald geändert wird", so Wellens.