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#fürneuss

CDU
Transparenz in Zukunft gesichert/Strikte Regelung zur Fondsführung

CDU-Fraktion strukturiert Grundstücksfonds

24. April 2002 3 Minuten Lesezeit

Euroscheine.
Foto: Pixabay / Christoph Meinersmann

Der Grundstücksfonds muß auch weiterhin für die Stadtentwicklung genutzt werden und durch eine Zweckbindung aus Mitteln von Grundstücksgeschäften diese Aufgaben sicherstellen. Diese Forderung erhebt die CDU-Fraktion für die kommende Stadtratssitzung. „Die Grenzen für die zukünftige Nutzung des Fonds in Millionenhöhe sollenwerden eng gesteckt “, erläutert Dr. Bernd Koenemann, CDU-Fraktionsvorsitzender, die Ergebnisse der Fraktionsberatungen. Deutlich weist der Chef der Mehrheitsfraktion darauf hin, dass die Transparenz nicht ausreichend war und verbessert werden muß.Aber Koenemanngeht weiter: „Wir brauchen ein striktes Regelwerk, mit denen geklärtdem sichergestellt wird, dass Verbuchungen dem klar definierten Zweck des Fonds dienen.“

Der umfangreiche Bericht des Gemeindeprüfungsamtes zeige, wie eine Zweckbindung im Einklang mit dem Gesetz möglich sei, ohne die Transparenz im Haushalt zu beeinträchtigen. Die CDU-Fraktion, so Koenemann, schließe sich diesen Vorschlägen an, stelle dabei auch noch einmal fest, dass keine Nachteile durch die vergangenen Verbuchungen festgestellt wurden und keine persönliche Bereicherung festzustellen sei. „Der Stadt Neuss und den Bürgern ist durch die Handhabung kein Zinsverlust und Vermögensschaden entstanden“, konstatiert der Vorsitzende der Mehrheitsfraktion. DieFür die CDU-Fraktion habe ein Interesse daran, den Fondsist es eine Selbstverständlichkeit, das der Fonds in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen verbindlichen Anordnungen zu führen. Soweit dies nicht erfolgt sei,geführt werden muss. Soweit dies bisher nicht erfolgt, müsse dieser Zustand unverzüglich hergestellt werden.

Als deutliche Klarstellung der Finanzpolitik versteht Koenemann die Auffassung der Fraktion, den Grundstücksfonds ausschließlich für An- und Verkauf von Grundstücken zu nutzen und keine zweckfremden Verwendungen vorzunehmen. Kapitalbewegungen mit städtischen Gesellschaften sollten ausschließlich über den Haushalt abgewickelt werden. Auch die Finanzierung der Entwicklungskosten für Bauprojekte müßte per Ratsbeschluß genehmigt werden.

Mit Blick auf die Zukunft und öffentlich geäußerte Gedanken, Überschüsse des Fonds für andere Zwecke zu verwenden, warnt Koenemann vor überzogenen Forderungen. „Zunächst wollen wir wissen, welche An- und Verkaufsgeschäfte in erheblicher Größenordnung in den nächsten zwei Jahren zu erwarten sind und welche Verpflichtungen aus der Auflösung des Sondervermögens im Baugebiet Allerheiligen entstehen“, sagt Dr. Michael Werhahn, finanzpolitsicher Sprecher der CDU-Fraktion, und betont: „Wir werden die Verwaltung außerdem bitten, Vorschläge für außerplanmäßige Ausgaben vorzulegen, um das Schulsanierungsprogramm und das Programm zur Sanierung von Sportanlagen zu beschleunigen.“ Eine vom Grundprinzip abweichende Ausnahme sei in wichtigen Fällen möglich. Die Entscheidung darüber erfordere jedoch detaillierte Fakten, die noch fehlten.

Die Diskussion in den vergangenen Wochen habe fälschlicherweise unterstellt, das der aktuelle Barbestand des Grundstücksfonds 34 Millionen Euro betragen würde. Die durch Grundstücksverkäufe eingenommenen Mittel seien im Kassenbestand, unterstützten die Zahlungsfähigkeit und verhindern eine unnötige Kreditaufnahme.