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#fürneuss

CDU
Resozialisierung von Straftätern kann gemeinnützig sein:

CDU: Diebe sollen mit Arbeitsstunden „büßen“ anstatt faul zuhause sitzen - Arbeitsstunden können bei der Stadt Neuss absolviert werden

15. August 2003 3 Minuten Lesezeit

Wer nicht hören will, muss fühlen. Dieses allseits bekannte Sprichwort gilt insbesondere für die vor Gericht stehenden Straftäter – sei es Jugendliche oder sei es Erwachsene, die zur Ableistung ihrer Strafe mit Arbeitsstunden verurteilt werden. Fühlen könnten sie die Buße durch harte Arbeit in den Grünanlagen der Stadt. „Das ist eine gute Möglichkeit, wenn der Täter die Geldstrafe oder –buße aufgrund seiner schlechten finanziellen Situation nicht zahlen kann“, erläutert der stellvertretende Parteivorsitzende Dr. Jörg Geerlings die in Teilen übliche Praxis. „Wir könnten bei erwachsenen Straftätern die fehlenden ABM-Kräfte in den verschiedenen städtischen Ämtern durch eine Änderung des Verhaltens bei der Justiz auffangen“, meint der Jurist unter Verweis auf positive Erfahrungen mit der Jugendgerichtshilfe.

Eine Analyse des CDU-Stadtverbandes habe jedoch ergeben, dass monatlich rund 2.000 Arbeitsstunden auf diese Art von Erwachsenen abgeleistet werden könnten, in der Stadtverwaltung jedoch kein professioneller Ansprechpartner vorhanden ist, der im Kontakt mit der Justiz die Zahl der möglichen Arbeitsstunden und Arbeitgebiete koordinieren kann. Deshalb fordert die CDU: „Die Stadt Neuss sollte eine Koordinierungsstelle für die Vermittlung von Personen schaffen, denen in Strafverfahren gemeinnützige Arbeit auferlegt wurde.“

Nicht nur Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger, die arbeitsfähig, aber nicht unbedingt arbeitswillig sind, sollen nach Auffassung des CDU-Stadtverbandes gemeinnützige Arbeit leisten. Das sei ein Entgelt für empfangene öffentlichen Leistungen. Die gemeinnützigen Arbeiten im Rahmen der Strafvollstreckung bei verurteilten Dieben, Schwarzfahrern und anderen Straftätern könnte ein erhebliches Potenzial an Arbeitskräften bilden. „Und es gibt genug zu tun: Verschmutzte Plätze, zugewachsene öffentliche Areale, mit Unrat versehene Flussufer, verschmutzte Schulhöfe und andere öffentliche Gebäude und Einrichtungen mit erhöhtem Pflegebedarf“, meint auch CDU-Vorsitzender Cornel Hüsch.

Im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit würden heute über die Jugendgerichtshilfe monatlich rund 1.200 verhängte Arbeitsstunden organisiert. Wie zu erfahren war, herrscht allerdings bei den Richtern ziemliche Ratlosigkeit, wenn sie die Erwachsenen zu gemeinnütziger Arbeit „verdonnern“ sollen. Beim Amtsgericht Neuss kämen nach CDU-Informationen bei fünf Richtern und einem durchschnittlichen monatlichen Stundenaufkommen von 400 Stunden immerhin 2.000 Stunden zusammen. Und die Zahl der Straffälligen, die aufgrund ihrer schlechten finanziellen Verhältnisse keine Geldstrafe oder –buße zahlen können und schon von sich aus Arbeitsstunden leisten wollen, steige rapide an. Es sei offenkundig, dass das Erfordernis einer solchen städtischen Bedarfserfassung, Koordination und Überwachung sich auch bei erwachsenen Straftätern stelle. Caritative Vereine wären damit überfordert.

Angesichts leerer öffentlicher Kassen und allseits bedauertem, aber vollzogenem Personalabbau dränge sich die Erledigung von Aufgaben aus dem Bereich „Sauberkeit und Ordnung“ geradezu auf.