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CDU

Besserer Schutz für Ordnungsdienst: Bodycams möglich

21. Oktober 2021, 2 Minuten Lesezeit

Bodycam Ordnungsdienst.
Foto: shutterstock

Der städtische Ordnungsdienst in Neuss kann in Zukunft Videokameras zum Schutz der Bediensteten einsetzen. Die CDU-geführte Landesregierung hat nun die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Bislang was dies nur für Polizeikräfte möglich.

Das freut den Neusser Landtagsabgeordneten Jörg Geerlings (CDU): „Unser Ordnungsdienst muss sich regelmäßig in gefährliche Situationen begeben. Es häufen sich vielerorts Angriffe auf Ordnungs- und Rettungskräfte. Wir müssen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen und ihnen dadurch den Dienst erleichtern. Es ist zudem wissenschaftlich erwiesen, dass Bodycams eine deeskalierende Wirkung haben.“

Der Einsatz sogenannter optisch-technischer Mittel ist jetzt möglich, und zwar einerseits als körpernah getragenes Aufnahmegerät („Bodycams“) und andererseits in Dienstfahrzeugen. Er dient dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst und der Beweissicherung bei Übergriffen. Doch die Kameras dürfen nicht immer eingeschaltet sein, sondern nur bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben der Ordnungskräfte oder anderer Personen Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren benötigt werden, müssen sie am Folgetag gelöscht werden. Damit wird auch den Anliegen des Datenschutzes Rechnung getragen.

Schon vor mehr als einem Jahr hat die Neusser CDU die zeitnahe Ausstattung des kommunalen Ordnungsdienstes mit Bodycams gefordert. Geld dafür steht bereits im Haushalt zur Verfügung.