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CDU
Mögliche Rechtsfolgen des Dringlichkeitsbeschlusses machen Rücknahme des Ratsbeschlusses unmöglich

Beschluss der CDU-Fraktion: Ratsbeschluss zur Errichtung einer Gemeinschaftsgrundschule für Weckhoven bleibt bestehen

5. Oktober 2006 1 Minute Lesezeit

"Die CDU-Fraktion begrüßt die Möglichkeiten des neuen Schulgesetzes zur Einrichtung von Verbundschulen. Sie sieht darin eine Möglichkeit, den Elternwillen, der in Richtung der Errichtung einer Gemeinschaftsgrundschule und einer Bekenntnisschule zielte, zu verwirklichen“, definiert Dr. Bernd Koenemann, Vorsitzender der CDU-Fraktion, das Ergebnis der gestrigen Fraktionssitzung.

"Leider ist die Verbundschule für Weckhoven nicht mehr realisierbar, weil durch den Ratsbeschluss vom 17.2.2006, die danach ergriffenen Maßnahmen der Verwaltung und durch den Dringlichkeitsbeschluss des Bürgermeisters Fakten geschaffen wurden, die es unmöglich machen, den Ratsbeschluss zurückzunehmen.

Die Fraktion hält den Dringlichkeitsbeschluss des Bürgermeisters nach wie vor für nicht tragfähig, weil eine Dringlichkeit im Sinne des § 60 der Gemeindeordnung nicht gegeben war. Wegen der bereits eingetretenen Rechtsfolgen muss die Fraktion allerdings von der Aufhebung des Beschlusses absehen“, so Koenemann abschließend.