Zum Inhalt springen

#fürneuss

CDU
Jörg Geerlings (CDU) und Henning Höne (FDP) zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes:

Wir stärken die Legitimation von Bürgermeistern und Landräten

8. April 2019 2 Minuten Lesezeit

Geerlings Obertor.

Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen hat heute die von CDU und FDP eingebrachten Änderungen des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Dazu erklären der CDU-Abgeordnete Jörg Geerlings und der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Henning Höne:

Jörg Geerlings: „Die Zahlen der vergangen Kommunalwahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Die Beteiligung an den Stichwahlen ist zurückgegangen. Zudem wuchs die Zahl erfolgreicher Bewerber im ersten Wahlgang, deren Stimmenzahl ging aber gleichzeitig zurück. Diesem Umstand tragen wir nun Rechnung und stärken damit die demokratische Legitimation der Amtsträger. Obwohl die Faktenlage eindeutig ist, veranstalteten SPD und Grüne im Ausschuss ein parteitaktisches Theater und brachen eine knapp einstündige Geschäftsordnungsdebatte vom Zaun. Rot-Grün ging es heute ausschließlich darum, diesen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Demokratie zu verzögern."

Henning Höne: „Das Gesetz wurde intensiv im Landtag beraten. Kritik von Sachverständigen am Gesetzentwurf wurde in Änderungsanträgen von CDU und FDP berücksichtigt. Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW hat 2009 klargestellt, dass der Gesetzgeber bei der konkreten Ausgestaltung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten über Gestaltungsspielraum verfügt. Die Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen war bei den vergangenen Wahlen signifikant niedriger als im ersten Wahlgang, somit sorgt sie nicht für größere Legitimation von Bürgermeistern und Landräten. Wir werden das Gesetz in der nächsten Woche im Plenum verabschieden und den Kommunen Klarheit geben.“