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CDU

Unterhaltsvorschuss: Land muss Städte von Millionenbelastungen freistellen

9. November 2016 2 Minuten Lesezeit

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Durch die geplante Neufassung des Unterhaltsvorschussgesetzes drohen der Stadt Neuss Mehrbelastungen in Millionenhöhe.  Für die CDU Neuss ist das ein Unding. Sie fordert eine Neuaufteilung der Kostentragung zwischen Stadt und Land.

Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder, die bei einem Elternteil leben, deren anderer Elternteil aber seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Im Rahmen der Neuverhandlung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde auch eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) verabredet. Zum einen wird das Bezugsalter der Kinder von 12 auf 18 Jahre heraufgesetzt, zum anderen wird die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate abgeschafft.

"Im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist die erweiterte Zahlung von Unterhaltsvorschüssen nur richtig und gut. Bei vielen Familien wird dadurch Not gelindert. Es darf aber nicht sein, dass dies einseitig zulasten der Städte geht. Das Land muss seine Hausaufgaben machen und eine gerechte Regelung zum Ausgleich der Kosten finden", fordert CDU-Vorsitzender Dr. Jörg Geerlings. Schon jetzt tragen die Kommunen einen Großteil der Kosten, sofern sie nicht die zahlungsverpflichteten Elternteile in Regress nehmen können. "Es kann aber nicht sein, dass die Ministerpräsidentin in Berlin einer Neuregelung zustimmt und die Städte hier vor Ort dafür bezahlen müssen", so Geerlings.

"Wir in Neuss rechnen im kommenden Jahr mit Mehrausgaben in Höhe von 2,5 Millionen Euro, wenn die beabsichtigte Gesetzesänderung so beschlossen wird", erklärt Thomas Kaumanns, jugendpolitischer Sprecher der CDU. "Es drohen auf Sicht schmerzhafte Einsparungen im Jugendhilfebereich, wenn das Land sich hier nicht bewegt."