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CDU

Unterhaltsurteil in Karlsruhe führt zu Handlungsbedarf bei der schulischen Ganztagsbetreuung

5. August 2011 6 Minuten Lesezeit

Frauen Union.

Das vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe verkündete Urteil zu den Voraussetzungen des Betreuungsunterhaltes der Kindesmutter auch nach dem 3. Lebensjahr des Kindes wird es erforderlich machen, mehr Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder zu schaffen. Im Urteil wird auf die sogenannten kindbezogenen Gründe abgestellt. Danach ist auch eine Vollzeiterwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils dann zu erwarten, wenn die Betreuung des Kindes gewährleistet ist. Der Bundesgerichtshof hat dabei darauf abgestellt, dass individuell geprüft werden muss, ob und in wie weit eine Fremdbetreuung des Kindes dem Kind wie auch der Kindesmutter zuzumuten ist.

Dieses Urteil zeigt die deutliche Tendenz im Unterhaltsrecht, dass grundsätzlich ab dem 3. Lebensjahr des Kindes vom betreuenden Elternteil nach der Scheidung eine Vollzeiterwerbstätigkeit erwartet wird. Dies bedeutet aber auch, dass Betreuungsmöglichkeiten von staatlicher Seite in den Nachmittagsstunden zu schaffen sind.

Durch das Unterhaltsrecht wird nach der Scheidung dem betreuenden Elternteil – nach wie vor ist dies meistens die Mutter – die Möglichkeit, ihr Kind
in den Nachmittagsstunden selbst zu betreuen und es bei den Hausaufgaben, sportlichen sowie musischen Aktivitäten zu begleiten, stark eingeschränkt.

Viele Frauen haben nach der Geburt des Kindes im Einverständnis mit dem Kindesvater ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise aufgegeben. Die Forderung an den betreuenden Elternteil eine Vollzeittätigkeit nach der Scheidung auszuüben, führt häufig zu großen Schwierigkeiten, eine solche Tätigkeit überhaupt zu finden.

Dies liegt nicht daran, dass Frauen nicht arbeiten wollen, sondern daran, dass sie nicht so flexibel in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit sein können und, dass es bei der Erkrankung des Kindes zu Fehlzeiten kommen kann. Viele Frauen sind auf sich alleine gestellt und es fehlt die Unterstützung durch die eigene Familie wie Großeltern oder Geschwister. Auch wird verkannt, dass mittlerweile viele Berufe, die gerade von Frauen ausgeübt werden – z.B. im Krankenhaus als Ärztin oder Krankenschwester, in der Altenpflege, im Einzelhandel oder der Gastronomie - als Vollzeittätigkeit nur im Schichtbetrieb ausgeübt werden können.

Bei der Forderung nach einer Vollzeittätigkeit wird immer wieder unterschätzt, welche große Bedeutung und Notwendigkeit nach der Trennung der Eltern die Anwesenheit des erziehenden Elternteils für eine gute und gesunde Entwicklung eines Kindes hat. Kindern wird dabei zugemutet, ihre Bedürfnisse hinter den Arbeitsbedingungen ihrer Eltern zurück zustellen. Kinder brauchen mit zunehmendem Alter mehr Aufmerksamkeit und die Eltern als Gesprächspartner.

Dies kann aber vom vollzeittätigen alleinerziehenden Elternteil häufig rein aus zeitlichen Gründen nicht geleistet werden. Kinder brauchen Zuwendung und Unterstützung ihrer Eltern meistens dann, wenn sie aus der Schule kommen, sportliche oder musische Aktivitäten ausüben wollen. Es ist einfach schön für Kinder, wenn sie diese Zeit mit ihren Eltern gemeinsam erleben können.

Andererseits gibt es einen gesellschaftlichen Wandel dahin, dass viele Frauen ihre Berufstätigkeit nicht mehr aufgeben wollen. Die jetzt festgestellte Verringerung der Geburtenzahl in Deutschland, ist mit Sicherheit auch darauf zurückzuführen, dass für viele Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch nicht gesichert erscheint. Eltern haben ein hohes Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder. Sie möchten sichergestellt haben, dass die Kinder in der Zeit der außerhäuslichen Betreuung auch eine gute Betreuung erhalten und in ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten gefördert werden.

Dies fordert jetzt auch auf zum Handeln auf der politischen Ebene.

Im kommunalpolitischen Raum ist die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) ein wesentliches Element der Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder. Sie wird – im Rahmen eines Drei-Säulenmodells - vom Land NRW, der Stadt Neuss sowie durch Elternbeiträge finanziert. Die Stadt Neuss beteiligt sich über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus im Rahmen des von der CDU initiierten „Neusser Modells“ in erheblichem Maß an den Kosten für diese Betreuung, um die Beschäftigung pädagogischen Fachpersonals durch die OGS-Träger zu sichern.

Die OGS-Zuschüsse des Landes sind jetzt seit 2003 zum ersten Mal erhöht worden. Trotz angespannter städtischer Haushaltslage fordert die Neusser Frauen-Union, dass die zusätzlichen Landesgelder nicht zur Entlastung des städtischen Haushalts dienen, sondern zum Erhalt der pädagogischen Qualität an die OGS-Träger weitergeleitet werden. „Die Träger klagen zunehmend über Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden, weil die Vergütung für die OGS-Betreuungsarbeit seit 2004 unverändert geblieben ist“, erläutern Stephanie Wellens, als Stadtverordnete Vorstandsmitglied der Frauen-Union und Schulausschussvorsitzende, und die FU Vorsitzende Helga Koenemann die aktuelle Lage.

Der Vorstand der Frauen-Union Neuss hat daher folgenden Beschluss gefasst, auch mit der Forderung an die Landesregierung, die Grundschule als Ganztagsschule einzuführen:

Die Frauen Union Neuss begrüßt den Beschluss des Stadtrates, die Zahl der Plätze in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) auf 3.150 zu erhöhen.

Die OGS ist –sieben Jahre nach ihrer Einführung in Neuss- integraler Bestandteil des Grundschulangebotes. Dazu hat wesentlich die Entwicklung des „Neusser Modells“ der CDU beigetragen, dass die pädagogische Qualität der OGS-Betreuung sichert und so zum Bildungserfolg der Neusser Grundschulkinder beiträgt. Der städtische Zuschuss umfasst hierbei 1,3 Mio. EUR jährlich.

Mit der OGS-Betreuung trägt die CDU den in letzten Jahrzehnten geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Für die Eltern, vor allem für die Mütter der Grundschulkinder, ist die OGS-Betreuung eine wesentliche Voraussetzung für die Möglichkeit, individuelle Lebensentwürfe zu verwirklichen. Dazu gehören die bessere Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie, die Öffnung zeitlicher Spielräume zur Betreuung von alten oder kranken Angehörigen, für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Aufgaben, die Sicherung wirtschaftlicher Sicherheit und Unabhängigkeit im Falle der Witweneigenschaft oder Scheidung und für regelmäßige Erwerbstätigkeit Alleinerziehender.

Die steigende Akzeptanz der OGS und der steigende Bedarf an OGS-Plätzen ist für die Frauen-Union Neuss ein deutliches Indiz für die Notwendigkeit eines grundsätzlichen Paradigmenwechsels in der Schulpolitik hin zur gebundenen Ganztagsgrundschule.

Eine einheitliche Schulzeit für alle Kinder einer Grundschule bis zum Nachmittag eröffnet zeitliche Spielräume für die Hochbegabtenförderung, für die individuelle Unterstützung in Kleingruppen, für die Einrichtung von Arbeitsgruppen im musischen sowie im sportlichen Bereich. Sie wird auch der besonderen Verantwortung für die Kinder mit besonderem Förderungsbedarf gerecht.

Die Frauen-Union Neuss spricht sich daher für die sukzessive Einführung des gebundenen Ganztags im Grundschulbereich aus.

Die Frauen-Union Neuss wird hierrüber im Herbst 2011 eine öffentliche Diskussionsrunde veranstalten. Der genaue Termin wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.