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U3-Betreuung:
Land unterstützt Neuss mit rund 7 Millionen Euro

21. Oktober 2024, 2 Minuten Lesezeit

Kinderbetreuung cdu.
Foto: CDU Deutschlands / Tobias Koch

Schon wieder kann die Stadt Neuss sich auf einen Geldregen aus Düsseldorf freuen. Das Land wird exakt 6.886.881,76 Euro nach Neuss überweisen, und zwar als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.

Der sogenannte „Belastungsausgleich Jugendhilfe“ soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kitas und der Kindertagespflege zu erstatten. Die Mittel ergänzen die geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für August 2021 bis Juli 2026. Auch Neuss profitiert davon. Die Stadt bekommt in diesem Jahr 5.681.726,93 Euro, im kommenden Jahr dann noch einmal 1.205.154,84 Euro.

Dazu erklärt der Neusser Landtagsabgeordnete Jörg Geerlings (CDU): „Wir befinden uns in schwierigen Zeiten: Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb ist es wichtig, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Für uns stehen Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung an erster Stelle. Und wir stehen fest an der Seite der Kommunen.“

Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe war dennoch eine große Herausforderung. Am Ende eines langwierigen und anspruchsvollen Prozesses zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbände des Landes zahlt das Land trotz nicht endgültiger Einigung insgesamt eine Milliarde an die Städte und Gemeinden.

„Uns ist wichtig, dass die Kommunen das Geld nun zeitnah erhalten. Das sichert nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in unserer Stadt“, so Geerlings.

Hintergrund

Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.