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CDU

Terroristische Gefährder zügig abschieben

29. Juli 2017, 2 Minuten Lesezeit

Geerlings Obertor.

„Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Woche entschieden hat, dass die Rechtsgrundlage für die Abschiebungsanordnungen gegen sog. ‚Gefährder‘ sowohl formell als auch materiell mit dem Grundgesetz vereinbar ist, müssen wir in Nordrhein-Westfalen die Kapazitäten für den Vollzug von Abschiebungen vorrangig für diesen Personenkreis einsetzen“, so der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestätigte eine Abschiebungsanordnung des bremischen Innensenators aus dem März 2017 gegen einen algerischen Staatsangehörigen, der von den dortigen Behörden als Gefährder eingestuft wurde.

„Wenn unseren Sicherheitsbehörden gesicherte Erkenntnisse vorliegen, dass von einer Person terroristische Gefahren ausgehen, müssen diese konsequent und ohne Zögern abgeschoben werden. An der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens können nun keine vernünftigen Zweifel mehr bestehen“, so Geerlings. Zwar handele es sich bei einer hohen Anzahl der betreffenden Personen um deutsche Staatsbürger, allerdings gebe es angesichts der massiv ansteigenden Zahl von Gefährdern keinen vernünftigen Grund, nicht zumindest solche mit fremder Staatangehörigkeit abzuschieben. „So stärken wir die innere Sicherheit und entlasten damit auch die Sicherheitsbehörden, die für die Beobachtung von Gefährdern zuständig sind.“

In Nordrhein-Westfalen waren Ende 2016 insgesamt 211 Personen als Gefährder eingestuft. Im Jahr davor waren es noch 161 Personen. „Man darf diese Zahl nicht verharmlosen – wir sprechen in jedem einzelnen Fall von einem potentiellen Terroristen“, so Geerlings abschließend.