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#fürneuss

CDU
Kontrollierte Einwanderung angesichts von über vier Millionen Arbeitslosen nötig

SPD riskiert offenen Verfassungsbruch aus parteipolitischen Gründen

23. März 2002 2 Minuten Lesezeit

In einer ersten Reaktion äußerten sich in einer gemeinsamen Erklärung CDU-Neuss und Junge Union Neuss (JU) zur Abstimmung des Bundesrates in der Frage des Einwanderungsgesetzes. Erwartungsgemäß ging es im Bundesrat heiß her und es kam auf das Abstimmungsverhalten Brandenburgs an. Dabei hatten die unionsgeführten Länder im Vorfeld den Kompromissvorschlag unterbreitet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Ein Skandal, angesichts vom weit über vier Millionen Arbeitslosen, ein Gesetz durchzupauken, das eine unkontrollierte Einwanderung zur Folge hat“, so Partei-Vorsitzender Cornel Hüsch.

Der JU-Vorsitzende Jörg Geerlings weist darauf hin, dass eine uneinheitliche Abgabe der Stimmen im Bundesrat dazu führe, dass alle abgegebenen Stimmen des Landes ihre Gültigkeit verlieren. „Der Berliner Bürgermeister Wowereit hat seine Stellung als Bundesrats-Vorsitzender missbraucht“, so Geerlings weiter. Der Wortlaut des Grundgesetzes sei eindeutig; denn Art. 51 Abs. 3 Satz 2 GG bestimme: „Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich ... abgegeben werden“. Man könne ein Verfassungsorgan nicht in dieser Weise instrumentalisieren.

Hüsch und Geerlings weisen darauf hin, dass in anderen Ländern, die ein Einwanderungsgesetz eingeführt haben, dieses stets einer kontrollierten Begrenzung der Zuwanderung diene, nicht jedoch einer Erweiterung der Einwanderung. Unabhängig davon müsse das Asylrecht gesehen werden, das in seiner jetzigen Form keine Einschränkung erfahren dürfe. Hierzu fühle man sich angesichts der deutschen Geschichte verpflichtet.

Den Bundespräsidenten fordern beide Christdemokraten auf, angesichts dieses Verhaltens im Bundesrat, das Gesetz nicht auszufertigen, sondern vielmehr eine dem Amte des Bundespräsidenten angemessene neutrale Rolle in dem Streit einzunehmen und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Das Gesetz müsste ansonsten vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Allzu oft habe das Gericht schon wegen der handwerklichen Fehler der Bundesregierung bemüht werden müssen. Im Interesse der Arbeitslosen müsse aber endlich gehandelt werden. Die Zeiten einer Politik der „ruhigen Hand“ seien vorüber.