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CDU

Sonderhilfsprogramm für Laienmusikvereine

12. August 2020, 2 Minuten Lesezeit

Trommeln.
Foto: Pixabay

Normalerweise ziehen in diesen Tagen und Wochen Tambourkorps, Fanfarenkorps und Musikkapellen gemeinsam mit den Schützen durch die Straßen der Stadt. Doch in diesem Jahr bleiben die Instrumente still – für die Musikvereine bedeutet das einen erheblichen Ausfall von Geldeinnahmen. Jetzt legt die Landesregierung ein Sonderhilfsprogramm in Höhe von 500.000 Euro auf, um die Laienmusikvereine in Nordrhein-Westfalen während der Corona-Krise zu unterstützen.

Musikvereine und auch Chöre, die in finanzielle Engpässe geraten sind, erhalten Zuschüsse. Die Mittel kommen den zahlreichen gemeinnützig organisierten Chören und Musikvereinen zu Gute, die aufgrund von Corona-bedingten Einschränkungen – etwa durch Ausfälle von Proben und Auftritten – in finanzielle Engpässe geraten sind.

„Neuss hat eine große Musikszene, die überwiegend vom ehrenamtlichen Engagement lebt. Dazu gehören zahlreiche Klangkörper, die wir von den Schützenfesten kennen, aber genauso auch unzählige Chöre, Orchester und Bands“, erklärt der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings (CDU). „Wir wollen mit dem Sonderhilfsprogramm daran mitwirken, dass diese für die Gesellschaft so wichtige Struktur die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie übersteht und das gemeinsame Musizieren erhalten bleibt.“

Das Hilfsprogramm wurde gemeinsam mit dem Landesmusikrat NRW und den Dachverbänden der Laienmusik aufgesetzt. Es sieht Zuschüsse in verschiedenen Stufen vor: Chöre erhalten eine Pauschale von 400 Euro, Instrumentalvereine 800 Euro und größere Oratorienchöre 2.500 Euro. Mit dem Geld kann zum Beispiel der Honorarausfall einer Ensembleleitung zu einem Teil aufgefangen werden. Die Mittel stehen den Vereinen über die Dachverbände zur Verfügung, und zwar rückwirkend für den Zeitraum vom 16. März bis zum 30. Juni 2020.