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#fürneuss

CDU
Sebastian Rosen und Dr. Jörg Geerlings zum Bahnhof

Schlechte Visitenkarte

28. April 2003 3 Minuten Lesezeit

Es ist für den Vorsitzenden der Neusser Mittelstandsvereinigung Sebastian Rosen ein bekanntes und trotzdem nach wie vor ungelöstes Problem: Der Hauptbahnhof Neuss scheint dem ständigen Verfall preisgegeben. Für das Neusser Stadtratsmitglied Rosen und das MIT-Vorstandsmitglied Dr. Jörg Geerlings, der zudem seit kurzem stellvertretender CDU-Vorsitzender ist, sind diese Zustände jedoch nicht akzeptabel. „Es kann doch nicht sein, dass sich die Bahn überall als ‚Unternehmen Zukunft‘ bezeichnet und vor Ort die Bahnhöfe verfallen lässt“, so Rosen empört.

Rosen und Dr. Geerlings hatten sich auf Hinweise von Bahnnutzern hin über den aktuellen Sanierungsstand des Neusser Bahnhofs vor Ort kundig gemacht und einige Passanten zu diesem Problem befragt. Für die beiden ist ein Bahnhof die erste Visitenkarte, die Besucher in einer Stadt zu Gesicht bekommen, wenn sie die Bahn nutzen.

Um wieder Bewegung in die Sanierungsbemühungen zu bringen, wandten sich die Jungpolitiker daher direkt an den Chef der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn, und an den Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe. In ihrem Schreiben weisen die beiden darauf hin, dass es angesichts der Größe von Neuss mit seiner überregionalen Bedeutung nicht sein könne, dass die Stadt einen so unattraktiven Bahnhof habe. In anderen Städten, beispielsweise in Köln und Krefeld, sei die Bahn den Investitionsstau bereits angegangen. Lediglich begleitende

Maßnahmen würden angegangen, so etwa der aktuelle Bau der Fahrradstation. Hier handele aber vornehmlich die Stadt Neuss selber, der man weitere Lasten aber nicht aufbürden könne. Es fehle zudem an einem Gesamtkonzept. Missfällig hatten sich Passanten darüber aufgeregt, dass man eine öffentlich zugängliche Toilette vergebens suche.

In ihrem Appell an den Bundesverkehrsminister weisen Rosen und Dr. Geerlings darauf hin, dass dem Bund immer noch eine wesentliche Verantwortung für die Bahn AG zukomme, auch wenn diese formal privatisiert sei. „Der Bund hat nach wie vor eine sog.

Infrastrukturverantwortung, die sich direkt aus dem Grundgesetz ergibt“, so der Jurist Dr. Geerlings. Der Bund als Alleinaktionär der Bahn könne sich nicht mit Berufung auf die formale Privatisierung aus der Verantwortung stehlen, insbesondere dann nicht, wenn man das Problem, wie im Falle von Neuss, so lange vor sich hergeschoben habe. Schließlich sei Neuss ein zentrales Drehkreuz am Niederrhein. Vereinzelte Reparaturmaßnahmen seien ein erster Schritt, doch fehle nach wie vor ein nachhaltiges Konzept für den Neusser Bahnhof.

Insgesamt könne der Bahnverkehr eine vernünftige Alternative zum Individualverkehr bieten, so Rosen und Dr. Geerlings. Doch seien Bahn und der Eigentümer Bund auch gehalten, das Angebot attraktiv zu halten. Schließlich stehe auch die Bahn in einem harten Wettbewerb.