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#fürneuss

CDU
Gute Erfahrungen mit diesem Abschreckungsinstrument

Pro Videoüberwachung an Schulen

19. Dezember 2007 4 Minuten Lesezeit

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Der Arbeitskreis (AK) Sicherheit der Neusser CDU diskutierte auf seiner jüngsten Sitzung über den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen an Neusser Schulen. Tatkräftig unterstützt wurden sie dabei durch den Stadtverordneten Andreas Hamacher, der als Initiator zusammen mit dem Vorstand der Neusser CDU, den Prüfantrag zur Videoüberwachung im Schulausschuss eingebracht hatte.

Eine wichtige Aufgabe der Politik in Neuss ist es, die Sicherheit der Bürger und insbesondere der Kinder und Jugendlichen an Schulen zu gewährleisten. So ist es nur verständlich, dass auch geprüft werden muss, inwieweit die vorhandene Technik rechtlich eingesetzt werden darf, um das gemeinsame Ziel zu erreichen. Mit diesem aktuellen Anliegen setzte sich der Arbeitskreis (AK) Sicherheit der Neusser CDU auf seiner diesjährig letzten Sitzung auseinander. So führte zunächst der Leiter des Arbeitskreises, Stefan Crefeld (35, CDU Vorstandsmitglied), die AK Mitglieder in das in letzter Zeit heftig diskutierte Thema ein. Er betonte dabei insbesondere, dass der Antrag der CDU auf starken, aber unbegründeten Widerspruch aus den Reihen der Opposition gestoßen war und eine mehrtägige Auseinandersetzung in der Presse nach sich zog. Crefeld übergab danach das Wort an den CDU-Stadtverordneten Andreas Hamacher. Dieser hatte als Initiator, zusammen mit dem Vorstand der Neusser CDU, den Prüfantrag im Schulausschuss gestellt. Hamacher, selber Schulausschussmitglied, ging ausführlich auf den Antrag und dessen Entstehungsgeschichte ein. Er machte dabei den interessierten Zuhörern sehr deutlich, dass es ihm nicht darum gehen würde, an allen Schulen Videokameras einzuführen und dadurch eine „Rundum-Überwachung“ der Schüler oder gar der Lehrer zu gewährleisten. Vielmehr ginge es doch darum, den Schulen bei Bedarf und im Einzelfall eine Videoüberwachung zu ermöglichen, um Straftaten - und hier insbesondere auch Sachbeschädigungsdelikte an Schuleigentum - zu verhindern.

Dass dieses technische Abschreckungsinstrument in der Praxis funktioniert, zeigen die sehr guten Erfahrungen an den Schulen, wo bereits Videokameras im Einsatz sind und keiner mehr drauf verzichten möchte. Inwieweit die Schulen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, soll ausschließlich jeder Schule selbst überlassen bleiben. Durch den Prüfantrag, so Hamacher, soll in erster Linie die rechtliche Lage geklärt und der Bedarf an der Einzelschule abgefragt werden. Dass grundsätzlich ein solcher Bedarf auch an den Schulen in Neuss bestehe, zeigten die in den letzten Wochen geführten Gespräche mit Schülern, Eltern und auch Lehrern. So kommt es auch an Neusser Schulen zu Sachbeschädigungen, Einbruchsserien, Gewalttaten sowie zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der AK Sicherheit und sein Leiter Stefan Crefeld warnen die Oppositionsparteien hier ausdrücklich vor Verharmlosungen, denn verschlossene Augen würden hier nicht zum Ziel führen. Auch die überwiegend positive Reaktion innerhalb der Neusser Bevölkerung bestärkt den politischen Weg der CDU in Neuss. „Kriminelle werden es sich an überwachten Objekten zweimal überlegen, ob sie eine Straftat begehen oder nicht“, ergänzte Hamacher.

Stefan Crefeld, selbst betroffener Vater von zwei schulpflichtigen Kindern in Neuss, betonte hierzu, dass die publik gewordenen Delikte deutlich weniger seien als die entsprechende Dunkelziffer. „Dies sei auch in Neuss traurige Realität“. Ergänzend dazu stellte ein AK Mitglied fest, dass doch nicht immer erst etwas passieren muss, damit neue sicherheitsfördernde Wege geprüft und rechtlich eröffnet werden. Schließlich ginge es doch um Aufklärung und Verhinderung von Straftaten.

So stieß bei den sicherheitspolitisch erfahrenen Mitgliedern des AK auch der zum Teil unnötig heftig vorgetragene Widerspruch der politischen Opposition auf wenig Verständnis. Schließlich habe die CDU nur einen Prüfantrag an die Verwaltung gestellt, um frühzeitig klären zu lassen, inwieweit eine Videoüberwachung an Neusser Schulen überhaupt rechtlich möglich sei.

Auch ein erhöhter Kostenaufwand durch eine mögliche Videoüberwachung sei kein echtes Gegenargument, wie Hamacher betonte. „So gibt es Erfahrungswerte an anderen Schulen, an denen durch den gezielten Einsatz der Videoüberwachung, die Sachbeschädigung an den überwachten Stellen bis zu 100% verringert werden konnte. Folglich mussten hier weniger Schäden kostenintensiv behoben werden, was letztendlich sogar den jeweiligen Finanzhaushalt entlastete“.

Zum Abschluss der Veranstaltung dankte AK-Leiter Crefeld dem Vortragenden Hamacher für seine sachkundigen Ausführungen. Der anschließende Unterstützungsbeschluss „Pro Videoüberwachung“ des Arbeitskreises Sicherheit fiel dann auch entsprechend einstimmig aus.