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CDU
Unangemessene Auflagen und Verpflichtungen des Personalbeförderungsgesetzes dürfen Jugendarbeit nicht behindern

Personenbeförderungsgesetz: Hermann Gröhe sichert Jungen Union Neuss „volle Unterstützung“ zu

25. November 2004 2 Minuten Lesezeit

Junge Union.

Die Junge Union Neuss hat sich jetzt an den Neusser Bundestagsabgeordneten Hermann Gröhe gewandt, um auf Klarstellungen innerhalb des Personenbeförderungsgesetzes zu drängen, da dessen Bestimmungen die Arbeit der freien Träger der Jugendhilfe erschwerten. Wie der jugendpolitische Sprecher der JU Neuss, Thomas Kaumanns, erklärte, greife die JU Neuss das Motto des vergangenen JU-Deutschlandtages "Vordenken. Deutschland entrümpeln!" auf, indem sie sich dafür einsetze, bürokratische Hürden für ehrenamtlich Tätige gerade in der Kinder- und Jugendarbeit abzubauen.

Nach dem Personenbeförderungsgesetz gelten Veranstalter der freien Jugendhilfe, die Personen befördern, als Unternehmer, obwohl sie in den meisten Fällen von dem Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiter leben. Sie bedürfen zur Beförderung von Personen einer Genehmigung; auch einige weitere, rein interne Vorgänge sind zustimmungspflichtig. „Dadurch werden für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bürokratische Hürden aufgebaut, die freiwilliges Engagement unnötig erschweren“, so Thomas Kaumanns. Fraglich sei zudem, ob die bestehenden Regelungen eine Schutzwirkung für die Beförderten oder die Allgemeinheit hätten. Um zu einer zufrieden stellenden Lösung zu gelangen, gibt es nach Meinung der JU zwei Möglichkeiten: Zum einen könnte die Anwendung der im Personenbeförderungsgesetz selbst enthaltenen Ausnahmeregelungen erweitert werden, zum anderen könnte die entsprechende Freistellungsverordnung ergänzt werden. In Frage käme jeweils eine zusätzliche Regelung, nach der Beförderungen, die gemeinnützige Träger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gelegentlich oder zeitlich begrenzt durchführen, nicht dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen sollen. „Wer in der Jugendarbeit mitarbeitet, ist zumeist selbst verantwortungsbewusst genug und braucht nicht diese Vielzahl von Regelungen“, kritisierte Kaumanns. Das Vertrauen in den Einzelnen müsse gestärkt werden; staatliche Reglementierungen seien nicht nötig.

Hermann Gröhe sicherte der JU seine „volle Unterstützung“ zu. In vier schriftlichen Fragen an die Bundesregierung forderte er diese auf, zu den genannten Änderungsvorschlägen Stellung zu nehmen oder auch andere Möglichkeiten aufzuzeigen, um Träger der freien Jugendhilfe von „unangemessenen Auflagen und Verpflichtungen zu befreien“. Hermann Gröhe hob abschließend hervor, dass er das Thema weiterverfolgen werde: „Kinder- und Jugendverbände leisten einen wesentlichen Beitrag zur Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Sie ermöglichen soziales Lernen, fördern ehrenamtliches Engagement und organisieren die Interessenvertretung von jungen Menschen. Wir müssen ihre Arbeit unterstützen und erleichtern, wo immer es geht!“