Moderne Sportstätte 2022:
Mehr als 300.000 Euro für Neusser Sportvereine
9. Dezember 2020, 2 Minuten Lesezeit
Gute Nachricht für vier Neusser Sportvereine: Sie bekommen einen Zuschuss aus dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“. Mit insgesamt mehr als 300.000 Euro werden dringend notwendige Modernisierungsarbeiten an den Sportanlagen und Vereinsheimen unterstützt.
Der Tennisclub Neuss-Gnadental e.V. möchte das Vereinsheim inklusive Vordach modernisieren, das Pflaster auf dem Vereinsgelände soll neu verlegt werden. In der Tennishalle wird die Decke saniert. Insgesamt fallen dafür Kosten in Höhe von 140.000 Euro an, das Land beteiligt sich mit 100.000 Euro.
Die Modernisierung des Sanitärbereichs plant der Tennisclub Grün-Weiß Neuss 1963 e.V. Von den Kosten in Höhe von 150.000 Euro übernimmt das Land 115.000 Euro.
Beim Schießsportverein Neuss 1962 e.V. steht die Modernisierung von Heizung und Schießanlage an. 72.500 Euro werden dafür veranschlagt, das Land übernimmt 65.000 Euro.
Der Neusser Wassersportverein e.V. möchte seine Schwimmsteganlage modernisieren. Das kostet gut 42.000 Euro, von denen das Land 38.000 Euro übernimmt.
„Ich freue mich sehr, dass diese vier Vereine nun die Möglichkeit haben, moderne und bedarfsgerechte Sportanlagen zu bauen“, so der Neusser Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Sportausschusses der Stadt Neuss, Dr. Jörg Geerlings (CDU). „Nachdem in den vergangenen Wahlperioden unter Rot-Grün die Investitionen in unsere Sportstätten gestockt haben, hat die Landesregierung mit dem Sportstättenförderprogramm ein deutliches Zeichen gesetzt und stärkt so NRW weiterhin als Sportland Nummer 1.“
Insgesamt entfallen aus dem Förderprogramm rund 2,1 Millionen Euro auf die Stadt Neuss. Weitere Förderbescheide werden folgen.
Hintergrund
Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat – Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro. Damit sollen die Vereine in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Modernisierung, Sanierung sowie Um- oder Ersatzneubau ihrer Sportstätten und Sportanlagen durchführen können.