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#fürneuss

CDU

Leitlinien, Grundsätze und Richtlinien für Verkehrsplanung in Neuss

16. Oktober 2003 5 Minuten Lesezeit

Der Parteivorstand hat die Leitlinien, Grundsätze und Richtlinien des AK Verkehr – im Folgenden Leitlinien genannt - positiv aufgenommen und an die Fraktion weitergeleitet.
In der Fraktion wurden die Leitlinien angesprochen und generell ebenfalls positiv bewertet.

Vor Einbringen der Leitlinien in den Rat wurde eine Stellungnahme der Verwaltung erbeten.
Der AK Verkehr wertet den Vermerk des Herrn Beigeordneten Pfitzer vom 19.02.2003 als die erbetene Stellungnahme der Verwaltung.

Generell besitzen die politisch gewählten Gremien die Richtlinienkompetenz. Die Verwaltung sollte als ausführendes Organ die Beschlüsse begleiten und auf Widersprüche oder anderslautende Entwicklungen hinweisen.
Die Stellungnahme der Verwaltung sollte daher ihre Anmerkungen darauf beziehen, dass ggf. anderslautende Beschlüsse, langfristig zu betrachtende Thesen oder konträre Aussagen zu den Leitlinien des AK Verkehr bestehen.
Daher sollten die Anmerkungen von Hrn. Pfitzer ausschließlich unter diesen vorgenannten. Aspekten betrachtet werden.
Die in dem Vermerk von Hrn. Beigeordneten Pfitzer genannten Anmerkungen stehen den Aussagen der Leitlinie nicht entgegen. Die CDU erwartet, dass der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) sich an diesen Leitlinien orientiert.

Stellungnahme des AK Verkehr zum Vermerk von Herrn Pfitzer:

zu Pkt. 1
Die Leitlinien weisen auf bestehende Mängel hin. Dass Mängel sehr wohl vorhanden sind, wurde nicht zuletzt in der Untersuchung des Ing.Büro Spiekermann zu dem VEP (Untersuchung 2002) herausgearbeitet.
Ampelschaltungen unter dem Begriff „stop-and-go“ versteht der AK Verkehr als solche Anlagen, die ohne Verkehrsbeeinflussung und somit willkürlich auf Rot schalten. Als Beispiele seien genannt: Fesserstrasse/Ecke Frankenstrasse, Kölner Strasse in Fahrtrichtung Grimlinghausen zwischen Alexianerplatz und Grüner Weg.
Die Thematik „Unterbrechung von grünen Wellen durch Aufeinandertreffen von Hauptstrassen“ wird von Seiten der Verwaltung als unausweichliche Gegebenheit dargestellt.
Dem gegenüber ist der AK Verkehr der Überzeugung, dass es bei kreuzenden grünen Wellen durchaus möglich ist, diese aufeinander abzustimmen.
Im übrigen wird nochmals auf den stockenden Verkehrsfluss aufgrund mangelhafter Ampelschaltungen hingewiesen. So muss insbesondere die Grünphase zweier oder mehrerer aufeinanderfolgender Ampeln so abgestimmt sein, dass der Verkehr abfliessen kann (z.B. Theodor-Heuss-Platz).
Gefordert wird durch die Leitlienen eine Optimierung des Radwegenetzes, insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Innenstadt, Überdimensionierungen von Radwegen wie z.B. Stephanstrasse sollen vermieden wserden. Die Verwaltung sollte den Auftrag erhalten, Vorschläge zur Optimierung des Radwegenetzes unter Beachtung der genannten Prämissen zu erarbeiten.
Der durch die Leitlinien angesprochene Rückbau von Straßen hat eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses zur Folge. Die Verwaltung hat die Aufgabe, Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses umzusetzen.

zu Pkt. 2
Entfällt

zu Pkt. 3
Die Leitlinien fordern ein bedürfnisorientiertes und leistungsfähiges Vorfahrtstrassennetz. Die Verwaltung bejaht die durch den AK Verkehr vorgeschlagenen Fahrbahnbreiten und die definierten Einzelfallbegründungen.
Die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Rad muss verbessert werden. Daher sind Aussagen und Vorgaben des Rates zum VEP gefordert. Die Verwaltung sollte Hinweise auf bereits durchgeführte Untersuchungen geben und diese zur Verfügung stellen.
Somit ist das vorhandene Radwegenetz weiter auszubauen. Unter dem Aspekt der Erreichbarkeit der Innenstadt sind durch die Ausweisung von EUROGA- Radwegen die Forderungen zum Teil erfüllt. Es ist unumgänglich, dass Radwegeverbindungen aus allen Stadtteilen zum Kreishaus oder Rathaus ermöglicht werden. Um dies durchführen zu können, hat der AK Verkehr in seinen Leitlinien für eine Ausgliederung der Straßenbahn aus dem Hauptstrassenzug plädiert.

zu Pkt. 4
Die Priorität der Verkehrsabwicklung auf einigen wenigen vorhandenen und hierfür ausgebauten Strassen soll erhalten bleiben. Der AK Verkehr fordert jedoch eine Verbesserung des Verkehrsflusses bei vorhandenen Strassen sowie die Betrachtung alternativer Streckenführungen. Die Verkehrsentwicklung und die absehbare Stadtentwicklung machen es erforderlich, dass neue Verkehrstrassen und der Ausbau vorhandener Strassen unter verkehrstechnischen und ökologischen Gesichtspunkten geprüft werden müssen. Bereits erarbeitete Vorschläge können daher nochmals diskutiert werden.
Die Parkraumsituation in Neuss sollte weiter verbessert werden. Dies ist nur möglich durch den Bau von Parkhäusern und Tiefgaragen. Die Finanzierung kann über Einziehung von Parkraumablösebeträgen iSd BauO NW erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, über die bisherige Praxis und die aktuelle Rechtslage zu berichten.
Eine Doppelnutzung von Parkraum im Sinne der Leitlinien zielt zum Einen auf die Nutzbarkeit der Anwohnerparkplätze durch den MIV ab. Zum Anderen stehen denAnwohnern in bewirtschaftetem Parkraum weitere Einstellplätze zur Verfügung, die in publikumsarmen Zeiten genutzt werden können.Insofern wird der Parkraum nicht knapper, sondern vielmehr erweitert und flexibler gestaltet.


zu Pkt. 5
Der Sinn der Leitlinien besteht nicht in der Formulierung von stringenten Vorgaben. Jedoch sollen die Aussagen in der Regel eingehalten und Abweichungen jeweils begründet werden.
Die Verwaltung weist auf die Gefahren hin, die beim Überholen haltender Busse entstehen.
Die Leitlinien sprechen sich gerade deswegen für die Realisierung von Busbuchten aus, welche ggf. durch Querungshilfen ergänzt werden.

Bei allen weiteren Punkten der Leitlinien geht der AK Verkehr davon aus, dass seitens der Verwaltung Konsens mit den gemachten Aussagen besteht.
Mit freundlichen Grüßen