Landtag berät Kommunalschutz-Paket
18. Juni 2020, 2 Minuten Lesezeit
In der kommenden Woche berät der Landtag einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der corona-bedingten Schäden in den Kommunalhaushalten. Einen Entwurf dafür hat die Landesregierung jetzt vorgelegt.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Handlungsfähigkeit der Kommunen und damit die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung abgesichert werden. Die Städte und Gemeinden stehen neben der praktischen Bewältigung der Corona-Krise auch vor großen finanziellen Herausforderungen. Dazu zählen etwa Gewerbesteuerstundungen, Einzahlungs- und Ertragsausfälle sowie weiterhin laufende Kosten vor allem für soziale Einrichtungen.
„Die Landesregierung erweist sich einmal mehr als verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden. Auch wir in Neuss können von dem Kommunalschutz-Paket profitieren“, freut sich der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings (CDU).
Der Gesetzentwurf folgt den acht Eckpunkten, die die Landesregierung bereits im März festgelegt hat. Dazu gehören konkrete Finanzhilfen aus dem Rettungsschirm des Landes, die Sicherung der Liquiditätsversorgung über die NRW-Bank sowie die Möglichkeit für (Verkehrs-)Infrastrukturbetriebe, Bürgschaften und günstige Darlehen zu erhalten. Mit einer Sonderregelung sollen Corona-bedingte Finanzschäden in den kommunalen Haushalten isoliert werden; das ermöglicht eine Abschreibung bzw. Kredittilgung über 50 Jahre. Darüber hinaus will das Land Vorschriften ändern, etwa den Krediterlass und das Vergaberecht.
Hintergrund
Beschluss des Landeskabinetts über einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der nordrhein-westfälischen Kommunen vor den COVID-19-Auswirkungen am 31. März 2020:
Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten
„Sonderhilfengesetz Stärkungspakt“ zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen
Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein-Westfalen
Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die landeseigene Förderbank NRW.BANK
Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a.
Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können
Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für vergaberechtliche Erleichterungen oberhalb der EU-Oberschwellen
Festlegung, dass auch corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten können.