Kennzeichnungspflicht von gewerblichen Homepages
12. September 2002 1 Minute Lesezeit
Der CDU-Arbeitskreis „Neue Medien“ informiert darüber, dass seit Anfang 2002 eine Kennzeichnungspflicht für gewerbliche Homepages im Internet erforderlich ist. Rechtsgrundlage sind das Teledienstegesetz und der Vertrag über Mediendienste. Hiernach ergeben sich differenziert nach Berufsstand (z.B. Apotheker, Handwerker) oder Rechtsform bei Unternehmen (z.B. GmbH, Einzelfirmen oder AGs) verschiedene zu publizierende Merkmale.
Bemerkenswert ist auch hier, dass die vielen Gesetze und Verordnungen, die die jetzige Bundesregierung in ihrer Amtszeit erlassen hat, schlecht bis gar nicht kommuniziert werden und somit die Betroffenen meist unzureichend informiert sind. Dies sei in diesem Fall gerade an den vielen Internetpräsenzen von klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU), wie z.B. Handwerksbetriebe festzustellen.