Landtagswahlrecht
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Jugendliche ab 16 sollen künftig in NRW mitbestimmen können
9. Oktober 2025 , 2 Minuten Lesezeit
„Junge Menschen sind politisch interessiert, engagiert und bringen ihre Perspektiven längst aktiv in unsere Gesellschaft ein – es ist daher konsequent, ihnen auch bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen eine Stimme zu geben.“ Mit diesen Worten begrüßt der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings die Initiative der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP, das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Als Justiziar der CDU hat er selbst daran mitgearbeitet.
Der entsprechende Gesetzentwurf soll in der kommenden Plenarwoche in den Landtag eingebracht werden. Damit die Landesverfassung geändert werden kann, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Geplant ist, dass bereits bei der nächsten Landtagswahl im Jahr 2027 junge Menschen ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben dürfen.
Für Geerlings ist die Entscheidung auch eine logische Konsequenz aus seinen zahlreichen Begegnungen mit Jugendlichen im Wahlkreis: „Ich erlebe bei meinen regelmäßigen Besuchen in Schulen und auch bei den vielen Klassen, die mich im Landtag besuchen, wie ernsthaft und reflektiert Jugendliche politische Fragen diskutieren. Die Themen liegen den jungen Menschen am Herzen. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass sie auch an den Landtagswahlen teilnehmen können.“
Schon heute dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bei Europa- und Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Mit der geplanten Änderung der Landesverfassung soll dies nun auch auf Landesebene möglich werden. „Gerade in Zeiten, in denen demokratische Beteiligung und Vertrauen in die Politik wichtiger sind denn je, ist es ein starkes Signal, jungen Bürgerinnen und Bürgern früh Verantwortung zu übertragen“, so Geerlings.
Die Absenkung des Wahlalters auf Landesebene war bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen verankert. Gemeinsam mit SPD und FDP soll dieses Vorhaben nun in der Verfassung festgeschrieben und rechtzeitig zur Wahl 2027 umgesetzt werden.