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CDU

JU: Offener Brief an Landtagsabgeordneten Heinz Sahnen für den Erhalt des Baby-Notarztwagens

19. April 2002 3 Minuten Lesezeit

In einem offenen Brief wandte sich die Junge Union Neuss (JU) an ihren Landtagsabgeordenten Heinz Sahnen (CDU), nachdem sie sich auf einer der letzten Veranstaltungen ausführlich mit dem Erhalt des Baby-Notarztwagens (Baby-NAW) auseinandergesetzt hatte und der Vorstand einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte.

„Der Notarztwagen für Babies muss in unser Landesrecht festgeschrieben werden,“ fordert das JU-Vorstandsmitglied Christiane Eberhardt. Grund für diese Forderung ist die Aufruhr zum Ende des vergangenen Jahres. Der einzige Baby-NAW des Kreises Neuss stand im Zuge einer turnusgemäßen Überarbeitung der Rechtslage kurz vor dem Aus. Lediglich dem Engagement aus Stadt und Kreis Neuss sei der derzeitige Erhalt zu verdanken. „Die Auswirkungen bei einem ‚Aus’ wären immens,“ weiß auch der JU-Geschäftsführer Holger Ullrich. „Seit 1993 ist der Babynotarztwagen für den Kreis Neuss täglich im Dienst und erbringt hier unentbehrliche lebenswichtige Dienste“, erläutert der Wirtschaft- und Sozialexperte der JU. Im Schnitt leistet das auf Baby- und Kindernotfälle spezialisierte Team jährlich mehr als 600 Einsätze. „Die Wichtigkeit resultiert nicht allein aus der Anzahl der Einsätze. Vielfach dauern die Einsätze bei den kleinen Patienten wesentlich länger“, betont Eberhardt. Denn während Einsätze mit dem herkömmlichen Rettungswagen in der Regel relativ schnell geleistet sind, sei die Besatzung des Baby-NAW durchschnittlich mehr als 180 Minuten bei ihren Patienten.

„Dies macht deutlich, dass die Einsätze unentbehrlich für eine optimale Kinderversorgung sind“, schildert Christiane Eberhardt die Situation. In mehr als 150 Fällen handelte es sich um lebensbedrohliche Situationen für das Kleinkind. Durch die Maßnahmen der Fachkräfte können sie oft behoben werden und damit das Kleinkind vor einem möglichen Tod bewahren. „Hier müssen Politiker ihre betriebswirtschaftliche Brille ausziehen“, fordert Eberhardt, „schließlich geht es um das Leben von Kindern.“ Doch auch unter Kostengesichtspunkten ist der Einsatz des Baby-NAW mehr als gerechtfertigt: „Die Folgekosten die durch die Nichtbehandlung eines Kindernotfalls auftreten, liegen deutlich über dem Aufwand den das Fahrzeug verursacht“, erläuterten Dr. Bernd Koenemann und Herr Rademacher, die als Vertreter der Johanniter-Unfallhilfe bei der Veranstaltung als Fach-Gäste waren.

Das Dilemma liegt im Bedarfsplan des Rettungs-Gesetzes NRW. Der Bedarfsplan verlangt von den Städten und Gemeinden die Anzahl von Kranken- und Notarztfahrzeugen zu ermitteln. Diese sind dann mit den Krankenkassen und den Verbänden abzustimmen. „Problematisch ist, dass der Baby-NAW als solcher nicht im Gesetz vorgesehen ist“, erläutert Ullrich. „Deswegen muss bei der Wahl für den Baby-NAW tendenziell ein herkömmlicher Rettungswagen weichen“, erläutert Ullrich weiter. „Für uns ist das Grund genug, den Baby-NAW als Mindeststandard einzufordern“. Das Ganze ist Landessache, so dass Stadt und Kreis wenig bewirken können.

Die JU fordert daher die Landesregierung auf, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu starten. Aus diesem Grund erhofft sich die JU mit ihrem Appell an den Landtagsabgeordneten Heinz Sahnen, dass dieser im Landtag eine Initiative anstößt. Eine gesetzliche Verankerung der Institution Baby-NAW auf Landesebene sei unausweichlich. Dafür dürften auch keine anderen Rettungswagen weichen müssen. Dies müsse Konsens über die Parteifarben hinweg sein.