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CDU

Hermann Gröhe MdB: Musikvereine entlasten!

8. März 2001 2 Minuten Lesezeit

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Hermann Gröhe MdB Foto: www.cdu.de / Laurence Chaperon

Anlässlich des "Sänger-Tages" des Sängerkreises Neuss am 10. März in Dormagen-Stürzelberg weist der Neusser Bundestagsabgeordnete Hermann Gröhe auf eine Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Entlastung von gemeinnützigen Musikvereinen hin.

"Die rot-grüne Bundesregierung hat mit ihrem Entwurf zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes die Chance vertan, Laienmusikvereine zu entlasten", erklärt Gröhe. In einem Entschließungsantrag, der im Februar im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung eingebracht worden sei, fordere die Unionsfraktion daher, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gemeinnützige Vereine, die eine kulturelle Betätigung zum Zweck haben, von der Abgabepflicht nach § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz auszunehmen.

Inzwischen habe die Bundestags-Enquetekommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" in einer Stellungnahme zur Gesetzesänderung eine Ausdehnung der sogenannten "Übungsleiterpauschale" auf den Musikbereich empfohlen. Demnach sollen Künstler, die eine Aufwandsentschädigung von nicht mehr als 3600 DM im Jahr erhalten, von der Abgabepflicht befreit werden. "Dies ist ein Punkt, den die CDU/CSU-Fraktion schon seit langem fordert", erklärt Gröhe, der aber darauf hinweist, dass nun auch die rot-grüne Mehrheit im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales davon überzeugt werden müsse, diesen Verbesserungsvorschlag zu übernehmen.

In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Sängerkreises Neuss, Bernd Hubert, betont Gröhe, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde "alle parlamentarischen Möglichkeiten nutzen, um die Sorgen der Laienmusikvereine deutlich zu vertreten".