Zum Inhalt springen

#fürneuss

CDU

Geerlings: Stadt muss Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten

26. März 2019 2 Minuten Lesezeit

Geerlings Obertor.

Kinder, die nicht zur Schule gehen können, sondern Tag für Tag in der prallen Hitze mit großen, schweren Hämmern Steine schlagen müssen – Umstände, die der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings (CDU) nicht akzeptiert. Deshalb fordert er von der Stadt Neuss, Grabsteine aus Kinderarbeit zu verbieten. „Bereits seit einem halben Jahr besteht dazu die Möglichkeit, doch passiert ist noch nichts“, moniert der Politiker.

Bereits seit 2014 verbietet das nordrhein-westfälische Bestattungsgesetz das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit. Doch die rot-grüne Landesregierung war ein Instrument schuldig geblieben, das Importeuren und Friedhofsträgern die Beurteilung der Herstellungsbedingungen ermöglicht. „Ein mittelständischer Steinmetz oder eine kommunale Friedhofsverwaltung haben nicht die Möglichkeiten, die Lieferkette bis hin zu den Produktionsumständen nachzuverfolgen“, erklärt Geerlings. Faktisch wurde das Verbot deshalb durch einen Erlass wieder außer Kraft gesetzt. Auch die Stadt Neuss hat vor diesem Hintergrund bisher keine Regelung in ihre Friedhofssatzung aufgenommen, um Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten.

Doch die CDU-geführte Landesregierung hat den Kampf gegen Kinderarbeit verschärft. Seit Herbst 2018 gelten verbindliche Regeln, damit keine Grabsteine mehr aufgestellt werden, die in ausbeuterischer Kinderarbeit gefertigt wurden. „Damit herrscht nun endlich Klarheit bei einem Thema, das auch die Neusser Politik schon mehrfach beschäftigt hat“, freut sich Geerlings. Mit der vom nordrhein-westfälischen Kabinett beschlossenen Länderliste gibt es ein wirksames Instrument, wie es Friedhofsträger, Steinmetze und Kirchen lange gefordert haben. Nach Auswertung einer Studie werden vier Länder genannt, in denen Kinder für die Grabsteinherstellung versklavt werden: China, Indien, die Philippinen und Vietnam. Produkte aus diesen Ländern dürfen in Nordrhein-Westfalen nur dann verwendet werden, wenn der Schutz der Kinder vor Ausbeutung durch ein Zertifikat belegt ist. Steine aus anderen Ländern gelten als unbedenklich. „Die Landesregierung macht Nägel mit Köpfen und sorgt dafür, dass aus der Gesetzestheorie endlich gelebte Praxis wird“, so Geerlings.

„Jetzt ist die Stadt Neuss gefordert, die entsprechende Regelung vor Ort umzusetzen“, fordert der Neusser Abgeordnete. In der Friedhofssatzung ist bisher nur eine „Empfehlung“ enthalten, von einer Aufstellung von Grabsteinen aus ausbeuterischer und Leben zerstörender Kinderarbeit Abstand zu nehmen. Diese müsse durch ein klares Verbot ersetzt werden. Warum das ein halbes Jahr nach dem Erlass aus Düsseldorf noch nicht geschehen ist, will Geerlings nun in Erfahrung bringen.