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Einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichtshofs NRW macht 18. Januar 2011 zum Tag der Freude für die junge Generation

18. Januar 2011 2 Minuten Lesezeit

Am 18. Januar 2011 wurde der rot-grünen Minderheitsregierung in NRW durch den Verfassungsgerichtshof in Münster der Vollzug des Nachtragshaushaltes 2010 durch eine einstweilige Anordnung untersagt.

„Ein historischer Vorgang, der den rot-grünen Spendierhosen in NRW den Gürtel deutlich enger schnallt“, kommentiert das Neusser Vorstandsmitglied der CDU, Andreas Hamacher, die aktuellen Geschehnisse im Land NRW. „Wir haben Rot-Grün immer davor gewarnt, ihre maßlosen Überschuldungspläne in die Tat umzusetzen. Daher ist es gut, dass der Verfassungsgerichtshof der rot-grünen Schuldenpolitik in NRW einen Riegel vorschiebt. Die Anordnung des Gerichtshofs gibt der Jungen Generationen in NRW wieder Hoffnung und eine Zukunftsperspektive abseits eines unüberwindbaren Schuldensumpfes. Daher ist der 18. Januar 2011 ein Tag der Freude für die junge Generation“, so Hamacher weiter.

Mit Spannung erwartet der CDU-Politiker nun den weiteren Fortgang des Hauptsacheverfahrens, im Rahmen dessen der Termin zur mündlichen Verhandlung für den 15. Februar 2011 anberaumt wurde.

„Ministerpräsidentin Kraft und ihre rot-grüne Minderheitsregierung, deren Beschlüsse oft durch die dunkelrote Linkspartei erst ermöglicht werden, befinden sich damit in einer politischen Sackgasse, in die sie sich selbst hineinmanövriert haben. Frau Kraft hat jetzt sicherlich genug damit zu tun, über ihren eigenen Rücktritt nachzudenken, wenn sie bereit ist, für dieses Desaster die politische Verantwortung zu übernehmen“, so Hamacher abschließend.