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#fürneuss

CDU
Junge Union & Arbeitskreis Familie

Donum Vitae bei gemeinsamer Sitzung des CDU-Arbeitskreises Familie und der Jungen Union

28. April 2003 2 Minuten Lesezeit

Auf Einladung des CDU-Arbeitskreises Familie und der Jungen Union berichteten Barbara Benninghaus, Vorsitzende von Donum Vitae Kreis Neuss und die Beraterin Martina Berendt-Laermanns über die Arbeit des Vereins. Ein wichtiger Schwerpunkt liege, so Barbara Benninghaus, in der Schwangerschaftskonfliktberatung, die auf dem Hintergrund christlicher Wertorientierung stets das Ziel der Erhaltung ungeborenen Lebens zum Ziel habe. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtberatung von Frauen vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch sehen die Beraterinnen von Donum Vitae als Chance, im offenen Gespräch Wege zur Bejahung des Kindes zu öffnen und auf Unterstützungs- sowie Kinderbetreuungsangebote in Neuss hinzuweisen.

„Wir müssen uns fragen, ob wir in Neuss wirklich alles tun, um das ungeborene Leben zu schützen“, erklärte Arbeitskreisleiter Tobias Goldkamp den Sinn der Veranstaltung. Christdemokraten trügen eine besondere Verantwortung dafür, gegen einen Anstieg der Abtreibungen Maßnahmen zu ergreifen.

Arbeitskreisleiterin Stephanie Wellens: „Die Vertreterinnen von Donum Vitae haben uns bestätigt, wie wichtig die Rahmenbedingungen vor Ort gerade für junge Familien und für allein erziehende Mütter sind. Vor allem das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren sollte verbessert und ausgeweitet werden.“ Sie verwies in diesem Zusammenhang auf den Leitantrag der CDU-Stadtratsfraktion zur Erweiterung des Betreuungsangebots, der konsequent umgesetzt werden müsse.

Der JU-Vorsitzende und Jurist Sven Schümann, der in der Veranstaltung die rechtliche Situation des § 218 beleuchtete, forderte ein Nachbessern des Gesetzgebers in Bezug auf Spätabtreibungen. „Leider hat die 1995 durchgeführte Gesetzesänderung dazu geführt, dass die sog. embryophatische Indikation in der erweiterten medizinischen Indikation aufgegangen ist. Eine Nachbesserung dahingehend, dass eine potentielle Behinderung des Kindes allein nicht zur Abtötung der Leibesfrucht ausreichen darf, sowie das Einfügen einer Frist bei der erweiterten medizinischen Indikation wären wünschenswert.“ Die CDU-Bundestagsfraktion sei besonders in der Pflicht, hier wieder die Initiative zu ergreifen.