Zum Inhalt springen

#fürneuss

CDU

CDU-Stadtratsfraktion begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW zu Einheitslastenabrechnungsgesetz

8. Mai 2012 1 Minute Lesezeit

geerlings_joerg_ltw.
Dr. Jörg Geerlings

„Mit dem heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW zur Beteiligung der Kommunen an den Einheitslasten wird erneut die rot-grüne Finanzpolitik abgestraft“, betont Fraktionsvorsitzender Jörg Geerlings.

Die Stadt Neuss hatte sich an der Verfassungsbeschwerde von insgesamt 91 Kommunen beteiligt, da die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Umlage bezweifelt wurde. Das grundsätzliche Verfahren dafür war bereits 1996 von der SPD-geführten Regierung festgelegt worden. Auch nach der 2010 eingereichten Verfassungsbeschwerde der Kommunen hatte Rot-Grün nicht gehandelt.

Für Neuss erwartet die CDU nunmehr eine korrekte Neuberechnung sowie die Erstattung der bisher vorenthaltenden Mittel. Die Landesregierung ist gefordert, gemeinsam mit den Kommunen eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes umgehend vorzunehmen, so Geerlings abschließend.