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CDU

CDU: Gesetzesänderungen stiften Verwirrung im deutschen Rechtswesen

9. Januar 2002 3 Minuten Lesezeit

Der Beginn des Jahres 2002 ist u.a. gekennzeichnet von Verwirrung und Unklarheit im deutschen Rechtswesen, die SPD und Grüne angerichtet haben. Die Ursache liegt in der durchgepeitschten Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Kapitel Schuldrecht und in einer völlig unnötigen Änderung der Zivilprozeßordnung. Beide abgeänderten Gesetze hatten sich in mehr als 100 Jahren bewährt.
Für die mangelnde Befähigung der SPD-Justizministerin Däubler-Gmelin sind eine Reihe handwerklicher Fehler in der Gesetzgebung Beweise, unter anderem:

Vor etwas mehr als zwei Jahren wurde ein zwingendes Schlichtungsverfahren vor Beginn eines amtsgerichtlichen Rechtsstreites in einer Reihe von wichtigen Rechtsfragen eingeführt. Das war ein Flop. Jeder deutsche Richter kann mit den bekannten Schwierigkeiten eines Rechtsstreites, in denen Anwälte nicht beteiligt sein müssen, besser fertig werden, als komplizierte neue Behörden oder Schiedsstellen – wie auch immer sie aussehen. Praktisch bedeutete die vom Land Nordrhein-Westfalen übernommene Regelung, daß es vor dem amtsgerichtlichen Verfahren ein weiteres Verfahren gibt – mit zusätzlichen Gebühren, zusätzlichen Terminen und weniger Erfolg. Jetzt wird dem eine weitere Torheit aufgesetzt: Die Gerichte müssen vor jeder streitigen Verhandlung – wiederum von Ausnahmen durchbrochen – einen Sühneversuch starten. In vielen Fällen wird sich das als Scheingefecht herausstellen – neue Aufregung – weitere Termine – noch mehr Papier – noch längere Verfahren.

Vor etwa zwei Jahren hat die SPD-Justizministerin mit großem publizistischen Aufwand eine neue Regelung für Verzugszinsen in das Gesetzbuch gebracht. Nach weniger als zwei Jahren gilt die Regel nicht mehr. Jetzt gibt es zwei Arten von Verzugszinsen, deren Berechnung jedoch für einen Laien schwierig ist. Die Verzugszinsen werden künftig auf den Basiszinssatz gestützt und dieser soll sich zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist, verändern. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäi-schen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Das verstehen Volljuristen – vielleicht -, jedoch kein Laie.

Mit großem Beiwerk beschlossene Veränderungen der Verfahren vor den Verwaltungsstreitgerichten wurden klammheimlich zum 1. Januar 2002 wieder einmal in wichtigen Punkten verändert. –Zum Teil geht man jetzt auf die schon zuvor geäußerte Kritik der Fachleute ein. Im Ergebnis: noch mehr bleibt unklar. Eingeschränkt werden auch die Rechte der Bürger vor Gericht. Das schlägt sich nieder in der Einschränkung von Berufungsmöglichkeiten und einer Verkomplizierung des Verfahrens, mit dem dann letztendlich nur noch Volljuristen fertig werden. Das ist weniger Rechtsschutz für den Bürger als bisher. Die Schutzrechte des Bürgers, in Jahrhunderten staatspolitischer Kämpfe sichergestellt, werden unter der jetzigen SPD/Grünen-Regierung Stück für Stück abgebaut. Hieraus folgen auch eine Reihe völlig unnützer Verschärfungen des Straf- und Polizeirechtes. Hier werden Sicherheitsprobleme zum Vorwand genommen, Bürgerrechte aufzuheben oder zumindestens einzuschränken.

Wohin man sieht: Diese Regierung richtet im Rechts- und Gerichtswesen Verwirrung an und was noch schlimmer ist: Sie mißtraut ihren Bürgern. Diese aber täten gut daran, der jetzigen Regierung zu mißtrauen.
Neuss ist Sitz eines großen Amtsgerichtes und eines arbeitsgerichtlichen Gerichtstages. Die Bürger haben Vertrauen in diese Gerichte. Ihre Leistung wird anerkannt und vor allen Dingen: das Bestreben nach Gerechtigkeit. Die Kritik an der Gesetzgebung der derzeitigen Regierung gibt Veranlassung, den an der Rechtsprechung beteiligten Richtern und ihren Helfern in Neuss ausdücklich für ihre Arbeit zu danken.