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#fürneuss

CDU
Urheberrecht und Digital-Rights-Management

CDU-Arbeitskreis diskutiert Urheberrechtsnovelle

8. Mai 2003 1 Minute Lesezeit

Im Zielkonflikt zwischen dem illegalen Raubkopieren von digitalisierbaren Dokumenten oder Inhalten auf der einen und den Rechten der jeweiligen Urheber auf der anderen Seite hat sich der Gesetzgeber für eine widersprüchliche Zwischenlösung zur Urheberrechtsnovelle entschieden. „Pauschale Abgaben werden auch auf die digitale Welt übertragen, ohne dass neue Technologien, z.B. Digital-Rights-Management zur Anwendung kommen“ stellt AK-Leiter Jens Küsters fest.

Der CDU Arbeitskreis Neue Medien unter Leitung von Jens Küsters und Ekkehard Begalke will in seiner Veranstaltung am 28.Mai ab 19.00 Uhr (Geschöftsstelle der CDU) dieses komplexe Thema beleuchten. Hierzu konnten als kompetente Referenten Bernd Winnemöller (Hewlett Packard Deutschland) und Dr. Jörg Geerlings (wiss. Mitarbeiter und Rechtsanwalt) gewonnen werden.

„Wir möchten alternativ zur pauschalen Abgabe wirksamere, individuelle und damit gerechtere Maßnahmen zur Diskussion stellen, die im Nebeneffekt auch einen Innovationsschub bedeuten können“ fordert Ekkehard Begalke.