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CDU
Urheberrechtsform gefährdet massiv Verlage

Arbeitskreis Neue Medien untersucht Formen des digitalen Rechtemanagements

1. Juli 2003 3 Minuten Lesezeit

Im Zielkonflikt zwischen dem illegalen Raubkopieren von digitalisierbaren Dokumenten oder Inhalten auf der einen und den Rechten der jeweiligen Urheber auf der anderen Seite, hat sich der Gesetzgeber für eine widersprüchliche Zwischenlösung zur Urheberrechtsnovelle entschieden. „Pauschale Abgaben werden auch auf die digitale Welt übertragen, ohne dass neue Technologien, z.B. sog. Digital-Rights-Management zur Anwendung kommen“ stellt AK-Leiter Jens Küsters fest. Dabei handelt es sich um Einzelabrechnungsmöglichkeiten digitaler Inhalte, so wie man das heutzutage bereits vielfach aus dem Internet kennt.

Der CDU Arbeitskreis Neue Medien tagte unter Leitung von Jens Küsters und Ekkehard Begalke und beleuchtete dieses komplexe Thema. Als kompetente Referenten konnten sie Bernd Winnemöller (Hewlett Packard Deutschland) und Dr. Jörg Geerlings (wiss. Mitarbeiter und Rechtsanwalt) gewinnen.

In seinem einführenden Referat stellte Dr. Geerlings die aktuelle Gesetzeslage und Abgabenpraxis dar und zeigte die Knackpunkte des Gesetzes auf. „Wir brauchen eine neue Form des Resepektes vor dem geistigen Eigentum“, rief Geerlings auf. Die Zukunft ganzer Branchen, etwa der Verlage, hänge von dem Gelingen eines modernen Urheberrechts ab. Ebenso wie Bernd Winnemöller sprach sich Geerlings gegen eine Ausweitung der Pauschalabgaben, etwa auf PC oder Drucker, aus. Winnemöller legte Alternativen zu Pauschalabgaben dar. So könnten vielmehr urheberrechtlich geschützte Dokumente, wie Texte, Bilder oder auch Musikwerke bei Nutzung individuell abgerechnet werden. Das Gesetz solle in einer zweiten Gesetzesnovelle auch dahin abgeändert werden, dass das private Vervielfältigen nur von legalen Quellen erlaubt werde.

Des Weiteren gehen Forderungen der Verwertungsgesellschaften derzeit in die Richtung, dass verkaufspreisunabhängige Abgaben gefordert werden, die beispielsweise bei einem Gerätepreis von 39 Euro und einem avisierten Gebührenanteil von 23,20 Euro der Abgabenanteil knapp 60 Prozent entspräche. Hinzu kommt, dass eine Anpassung an sinkende Gerätepreise nicht geplant ist. Dieser Ansatz dürfte kaum realistisch sein.

Deutschland geht bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Urheberrechtsnovelle mit pauschalen Abgaben einen Alleingang. Pauschalabgaben, die sich durchaus in der analogen Welt, etwa bei Tonbändern, bewährt hätten, könnten nicht einfach auf die digitale Welt übertragen werden. Unsere direkten EU-Nachbarn haben auf solche Maßnahmen verzichtet, was im Schluss dazu führt, dass die Geräte dort günstiger zu erstehen sind. Damit gehen Händlern in grenznahen Gebieten oder beim Kauf über das Internet wichtige Umsätze verloren.

„Individuelle Abgaben in Abhängigkeit vom Nutzungsgrad sind wirksamer und gerechter“, so Ekkehard Begalke, „darüber hinaus kann die Entwicklung der entsprechenden Techniken im Nebeneffekt auch zu einem Innovationsschub in der Wirtschaft führen.“