Neusser Babynotarztwagen wird verbindlich

Dieses besondere Rettungsmittel war in den vergangenen Jahren immer wieder in Frage gestellt worden, weil die zu beteiligenden Landesverbände der Krankenkassen der verbindlichen Festschreibung widersprochen hatten. Der Babynotarztwagen ist mit speziellen Geräten und geschultem Personal ausgestattet, um die Versorgung und den schonenden Transport von Frühgeborenen und Säuglingen abzusichern. Quiring-Perl unterstreicht abschließend, dass das Umdenken der Krankenkassen weitere Leben retten wird.
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28.03.2011