CDU: Immobilien- und Standortgemeinschaft Marienviertel Schritt in die richtige Richtung

In NRW wurde im Jahr 2008 das Gesetz verabschiedet, auf dessen Basis Immobilien- und Standortgemeinschaften – ausschließlich auf private Initiative hin – beantragt werden können. Stimmt die Stadt zu, wird eine Satzung erlassen, der dann mindestens 75% aller Grundstückseigentümer zustimmen müssen und in der Maßnahmen und Finanzierung geregelt sind.
„Der Antrag der ZIN stellt eine neue Qualität in der Innenstadtentwicklung dar. Hier identifizieren sich Eigentümer so mit ihrem Quartier, dass sie bereit sind, mit eigenen finanziellen Mitteln zur Gestaltung beizutragen“, so Dr. Jörg Geerlings MdL, stellv. Fraktionsvorsitzender für den Bereich Finanzen und Wirtschaft. Das verdiene die Unterstützung der Politik. Das Marienviertel werde mit den geplanten Maßnahmen zweifellos sehr aufgewertet. Dies sei umso mehr zu begrüßen, als Stadt und Bauverein in den letzten Jahren in diesem Bereich bereits hohe Summen investiert haben, so Baum und Dr. Geerlings unisono.
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09.06.2011