Antrag zur Kommunalwahl abgelehnt

Ramakers erinnerte an den knappen Ausgang der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über den gemeinsamen Wahltermin von Kommunal- und Europawahl. Das Gericht hatte den Termin 7. Juni mit einer Ein-Stimmen-Mehrheit verworfen. Einer der Verfassungsrichter ist immerhin Vorsitzender des SPD-Unterbezirkes Hagen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Bernd Ramakers: „Eine herausgehobene Funktion innerhalb der SPD muss sich negativ auf das Neutralitätsgebot von Dr. Brand Funktion als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen auswirken“. Der KPV Kreisvorsitzende kritisierte in diesem Zusammenhang die offenkundig immer noch verbreitete Gutsherren-Mentalität der SPD im Umgang mit höchsten Ämtern in NRW. „Dr. Brand hätte sich besser Gedanken über die Auswirkungen auf sein berufliches Wirken machen müssen, bevor er sich zum Vorsitzenden des SPD-Unterbezirkes Hagen hat wählen lassen“. Einige Kommentatoren fanden die Rolle von Dr. Brand (SPD) in Zusammenhang mit dem Urteil bemerkenswert. „Interessant wäre darüber hinaus, ob Dr. Brand noch uns unbekannte Funktionen in der SPD ausübt, etwa als Berater in verfassungsrechtlichen Fragen“ bemerkte Ramakers.
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23.03.2009